Geschäftsordnung
Auf der Tennisanlage sind alle ordentlichen Mitglieder des Tennisvereins der Justiz, sowie deren Gäste spielberechtigt. Ebenfalls berechtigt sind vom Vorstand ausdrücklich zugelassene Trainer.
Spielbetrieb für erwachsene Mitglieder
Mitglieder haben die Möglichkeit, Tennisplätze mittels der dafür vorgesehenen Steckschlösser zu belegen. Jedes Mitglied kann mit seinem Schloss nur einen halben Platz belegen.
Somit sind für die Belegung eines Tennisplatzes je Stunde generell 2 Steckschlösser erforderlich.
Die Platzbelegung hat stets mit 2 Steckschlössern zu erfolgen. Einzeln hängende Schlösser, sowie Schlösser von an diesem Tag absolvierten Stunden werden täglich ab 21 Uhr entfernt.
Neue Reservierungen von Plätzen können erst am darauffolgenden Tag nach absolviertem Spiel vorgenommen werden.
Reservierte Plätze, die 10 Minuten nach Beginn der Spielstunde nicht belegt sind, können von anderen Mitgliedern (Erwachsene und Jugendliche) belegt werden. Die ursprüngliche Reservierung verfällt.
Spielbetrieb für Kinder & Jugendliche
Damit Jugendliche und Kinder auch miteinander eine Spielmöglichkeit haben, hängt eine Reservierungsliste neben dem Schlüsselkasten. Hier muss sich das jugendliche Mitglied mit seinem Namen, dem Namen der Mitspielerin/des Mitspielers und der gewünschten Spielzeit eintragen. Die Reservierung kann frühestens einen Tag vor dem Spieltag erfolgen. Im Zeitraum von Medenrunde und Punktspielbetrieb/Trainingsbetrieb können Reservierungen nur für Platz 2 von 14 – 18 Uhr am Dienstag und Donnerstag vorgenommen werden.
Während der Punktspielpause und nach der Punktspielsaison besteht jeden Tag die Möglich- keit der Reservierung auf Platz 1 ganztägig, sowie auf Platz 2 bis 18 Uhr.
Die Reservierung gilt jeweils für die Dauer von einer Stunde. Eine Reservierung von mehreren Stunden der gleichen Personen ist nicht möglich.
Der mittels Liste reservierte Platz wird durch den Sportwart durch ein Schloss gesperrt.
Spielen Kinder auf unbelegten und nicht reservierten Plätzen oder nutzen sie Plätze, auf denen die Reservierung aufgrund der 10-Minutenfrist verfallen ist, so müssen sie diesen Platz erst nach Ablauf der Stunde für Erwachsene räumen.
Kinder können mit einem erwachsenen Mitglied täglich bis 18 Uhr mittels einem Steckschloss und einem Plastikschild „Kind“ reservieren. Mit Jugendlichen, die sich bereits in Berufsausbildung befinden, ist dies auch nach 18 Uhr möglich.
Spielbetrieb für Gäste
Nichtmitglieder können nur zusammen mit einem Mitglied des Vereins spielen. Das Mitglied muss die Gastspielstunde in das im Tennisstüberl ausliegende Gastspielbuch eintragen. Die Gastspielgebühr beträgt aktuell € 6,–/Stunde und wird durch Bankeinzug vom Mitglied eingefordert. Für Personen, die aus dem Verein austreten, wird für 2 Jahre eine erhöhte Gastspielgebühr von € 10,–/Stunde erhoben.
Die Reservierung von Tennisplätzen mit Gast ist mittels Steckschloss und einem Plastikschild „Gast“ vorzunehmen. Mit Gästen kann täglich bis 17 Uhr auf allen Plätzen gespielt werden.
Ab 17 Uhr dürfen Mitglieder mit Gästen lediglich auf Platz 2 spielen, es sei denn, die anderen Plätze sind nicht reserviert bzw. nicht belegt. Mitglieder sind für Ihre Gäste verantwortlich.
Gastspieler in Mannschaften
Tennisspieler anderer Vereine, die nicht Mitglied im TVJ sind, können im Bedarfsfall beim TVJ als Spieler für die Medenrunde gemeldet werden. Sie können für einen Gastspieler-Mitgliedsbeitrag von € 40,– am Mannschaftstraining (Saisonbeginn bis Ende der Medenrunde) und an den Medenspielen teilnehmen. Außerhalb dieser Termine können sie nur zusammen mit einem Mitglied des Vereins spielen. Das Mitglied muss die Gastspielstunde in das im Tennisstüberl ausliegende Gastspielbuch eintragen. Die Gastspielgebühr beträgt aktuell € 6,–/Stunde und wird durch Bankeinzug vom Mitglied eingefordert. Die Reservierung von Tennisplätzen mit Gast ist mittels Steckschloss und einem Plastikschild „Gast“ vorzunehmen. Mit Gästen kann täglich bis 17 Uhr auf allen Plätzen gespielt werden. Ab 17 Uhr dürfen Mitglieder mit Gästen lediglich auf Platz 2 spielen, es sei denn, die anderen Plätze sind nicht reserviert bzw. nicht belegt. Mitglieder sind für Ihre Gäste verantwortlich.
Gemäß Beschluss der Vorstandschaft ist die Meldung als Gast-Medenspieler und die Nutzung der Tennisanlage des TVJ für diese Personengruppe nur für eine Saison möglich.
Spielbetrieb für Tennislehrer / Trainer
Die Belegung eines Platzes für Trainerstunden außerhalb des Mannschaftstrainings durch vom Verein zugelassene Trainer ist jederzeit möglich. Die Belegung erfolgt dadurch, dass lediglich ein farblich gekennzeichnetes Trainerschloss gesteckt wird.
Falls Trainer Gästen Trainingsstunden erteilen, fällt eine Gastspielgebühr an. Die Gäste sind ins Gastspielbuch einzutragen.
Für das Mannschaftstraining werden die Plätze vom Sportwart mit den blauen Schlössern ab der Nummer 300 gesperrt.
Platzpflege
Jeder Spieler ist verpflichtet, die Platzpflege während der belegten Stunde vorzunehmen.
Der Platz ist, sofern nötig, vor dem Spiel zu wässern. Nach dem Spiel ist der Platz abzuziehen. Die Linien sind zu kehren.
Bei schlechten Wetterbedingungen, insbesondere bei Regen ist das Spielen zu unterlassen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Allgemeines
Die Plätze sind ausnahmslos nur mit Tennisschuhen und in angemessener Sportbekleidung zu betreten.
Jedes Vorstandsmitglied (incl. Sportwart und Jugendwart) ist berechtigt, die Plätze auch ohne Schlösser im Bedarfsfall durch Aushang zu sperren. Dies gilt auch für den Platzwart.
Auf Anordnung von Vorstandsmitgliedern kann in begründeten Ausnahmefällen von dieser Geschäftsordnung abgewichen werden. Die Einhaltung dieser Geschäftsordnung ist bindend.
Verstöße können durch den Vorstand mit Verwarnung, Einzug des Spielschlosses und Ausschluss vom Spielbetrieb geahndet werden.
Passive Mitgliedschaft
Passive Mitglieder sind berechtigt, auf der Anlage des TVJ 5 Stunden pro Saison kostenfrei zu spielen. Der Eintrag im Gastspielbuch mit dem Vermerk „passiv“ ist zwingend erforderlich.
Zusätzlich können passive Mitglieder am Schleiferlturnier zu Saisonbeginn und am Jahresabschluss-Turnier teilnehmen. Sofern das passive Mitglied mehr als 5 Stunden spielt, entsteht automatisch eine Vollmitgliedschaft. Der Differenzbeitrag wird nacherhoben.
Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung gilt ab sofort und ersetzt bisherige Geschäftsordnungen des Tennisvereins der Justiz Landsberg.
Landsberg am Lech, 15.03.2015
TVJ-Vorstandschaft